Die Details zum Ende des Shutdowns

Erstes Aufatmen im Handel. Ab kommenden Montag dürfen kleinere Geschäfte wieder öffnen. Unter Auflagen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Pressekonferenz mitteilte.


Wie Merkel erklärte, dürfen Geschäfte, deren Verkaufsfläche maximal 800 Quadratmeter groß sind, ab dem 20. April wieder öffnen – vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Länderparlamente. Dazu müssen sie allerdings “gute Konzepte” vorlegen, zum Beispiel zu Hygieneregelungen, sagte die Kanzlerin. Im Wortlaut des Beschluss heißt es dazu: „Alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen.“ Hier sei eine Vielzahl von Vorbereitungsmaßnahmen nötig, sagte Merkel.

Wie der bayrische Ministerpräsident Markus Söder, der auch Vorsitzendem der Ministerpräsidentenkonferenz ist, mitteilte, müsse nicht jedes Bundesland die Öffnung von Läden bis zu 800m² erlauben, kann diesen Spielraum aber ausschöpfen. Die Landesregierungen würden demnach noch einmal einzeln darüber abstimmen. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen unabhängig ihrer Geschäftsgröße wieder ihre Türen für Kunden öffnen.

Der Zankapfel Friseure hat erneut eine besondere Rolle gespielt. Hier gilt eine Sondergenehmigung (die allerdings nicht bei Handwerkbetrieben wie Goldschmiede oder Uhrmacher greift). „Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen“, heißt es im Beschluss.

Der Grund der Begrenzung auf 800 Quadratmetern liegt daran, dass man Publikumsverkehr in den Städten weiterhin vermeiden will. In einem Kompromiss habe man sich auf die Zahl 800m² geeinigt, sagte Merkel. In Österreich liegt die Grenze bei 400 Quadratmetern. Selbst mit ausgefeilten Schutzkonzepten von größeren Geschäften und Läden sei die Gefahr zu hoch, dass sich die Menschen wieder in den Innenstädten ballen, sagte Söder.

Bitter wird es deswegen für Händler in Einkaufszentren. Söder: „Klar ist, dass Gastronomie, Kaufhäuser und Shoppingmalls nach wie vor nicht geöffnet werden können”. Orte, an denen viele Menschen aufeinandertreffen, sollen weiterhin geschlossen bleiben.

Verboten bleiben deswegen auch Großveranstaltungen bis Ende August(!). Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den Karneval in Heinsberg oder Après-Ski in Ischgl, die zu großen Infektionsherden geworden seien.

Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen bleiben bundesweit bis zunächst zum 3. Mai bestehen. Alle 14 Tage will man sich laut Merkel mit weiteren möglichen Lockerungen befassen. Die Nutzung von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen ist nicht Pflicht, sondern „dringend“ empfohlen, so Merkel.

Den Beschluss von Regierung und Landesvertretern von heute im Wortlaut lesen Sie hier.

Warum der Handelsverband mit dem Beschluss nicht zufrieden ist, lesen Sie hier.

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