Was wäre, wenn die BU-Versicherung greift

Der offene Brief von „Blickpunkt Juwelier“ und Juwelier Jürgen Grün liegt mittlerweile auf den Schreibtischen von Kanzlerin Merkel,  Vize-Kanzler Scholz, Wirtschaftsminister Altmaier und den Ministerpräsidenten Kretschmann und Söder. Es geht um die Anerkennung der Betriebsunterbrechungsversicherung. Was wäre, wenn sie greifen würde?


Für Jürgen Grün ist die Sache ganz klar. Er hat sich gegen das „Risiko Betriebsunterbrechung“ versichert und jetzt ist sie da. Deswegen will er die Versicherungsleistung. Denn im Unterschied zu denjenigen, die diese Versicherung nicht abgeschlossen und die nicht vorgesorgt haben, sind die abgedeckten Leistungen ungleich höher als bei Alternativen wie Kurzarbeitergeld oder Zuschüssen. Eine BU-Versicherung ist schließlich nicht billig. Für Grün steht mit der Frage der BU-Versicherung sehr viel auf dem Spiel, nämlich die Situation zwischen „kaputt“ und „alles beim alten“. Greift die BU-Versicherung nicht, müssten viele Geschäfte schließen, einfach weil der Ausfall nicht kompensierbar sei. Greife die Versicherung, bliebe zumindest aus finanzieller Sicht alles beim alten. Denn die BU erstattet nach Aussagen von Grün so ziemlich jede Leistung mit Ausnahme der Lieferantenforderungen (Ware), wohl aber Löhne (zu 100%), Versicherungen, laufende Kosten oder Kredite. Hintergrund: Die Versicherung greift beispielsweise, wenn der Betrieb wegen eines Feuers oder Rohrbruchs geschlossen werden muss. Eigentlich, so Grün, müsse man mit dieser Versicherung ausgesorgt haben.

Nun, nachdem die Versicherung nicht zahlen will, stellt sich Grün quer und beginnt den Kampf gegen die Windmühlen. „Wir dürfen so eine Absage der Versicherung nicht einfach abnicken. Nicht den Kopf in den Sand stecken. Ich habe mit meinen fünf Geschäften schon so viel Kontakt mit den Versicherungen gehabt, dass ich weiß, wie sehr sich Hartnäckigkeit auszahlt. Es lohnt sich, sich auf die Hinterbeine zu stellen.“ Der Grund, warum er von seiner Versicherung eine Absage erhalten hat, sind seiner Meinung nach nicht nur die Kosten, die man in diesem Fall einsparen wolle, sondern auch das Vermeiden eines flächendeckenden Anspruchs der Versicherten. Grün: „Wäre mein Fall ein Einzelfall, dann hätten sie sicherlich bezahlt.“

Seine Tipps an alle Juweliere:

  • Erstens: Schauen Sie nach, ob Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung haben.
  • Zweitens: Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob sie im Corona-Fall bezahlt. Die passende Formulierung: ob das „Risiko Betriebsunterbrechung eingetreten ist“. Bitten Sie um eine schriftliche Antwort, und zwar mit Begründung. „Eine mündliche Absage des Versicherungsmitarbeiters hat keinen Wert“, sagt Grün. Die Begründung würde man eventuell später nochmals gebrauchen können.
  • Drittens: Kommt eine Absage, leiten Sie sie an uns weiter und/oder posten Sie sie auf der Facebook-Gruppe von „Blickpunkt Juwelier“. Kontaktieren Sie ihren Rechtsberater.

Den offenen Brief im Wortlaut lesen Sie hier. Hintergründe dazu lesen Sie hier.

 

Kontakt:

Haben Sie Fragen oder Anregungen, Tipps oder Erfahrungswerte? Die Redaktion von „Blickpunkt Juwelier“ wird die Informationen in dieser Sache bündeln und weiterleiten. Wir werden Sie in diesem Fall wie gewohnt auf unserer Homepage blickpunktjuwelier.de sowie der „Blickpunkt Juwelier“ Facebook-Gruppe informieren. Kontakt auch unter Mail: voss@blickpunktjuwelier.de

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