„Swiss Made“ neu ab 2017

Wie wichtig die Herkunftsbezeichnung bei Uhren ist, zeigt die neue Swissness-Verordnung, die 2017 in Kraft tritt und das Gütesiegel „Swiss Made“ noch mehr schützen und vor Trittbrettfahrern sicher machen soll.

Swiss Made“ steht in der Welt der Uhren für höchste Uhrmacherkunst und beste Qualität. Um diese Versprechen noch weiter zu stärken und um sich vor Trittbrettfahrern zu schützen, hat der Bundesrat beschlossen, mit Anfang Januar 2017 eine Teilrevision der 1971 erlassenen Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren (kurz: „Swiss Made”-Verordnung für Uhren) durchzusetzen. Diese besagt, dass künftig für eine Uhr als Ganzes (Endprodukt) mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen. Bisher hat das nur für die Uhrwerke gegolten. Doch auch die tickenden Herzen der Schweizer Uhren bleiben wichtig, denn mindestens die Hälfte ihres Wertes müssen aus Bestandteilen schweizerischer Fabrikation bestehen und auch hier müssen mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Diese Regelungen gelten ab 1. Januar sowohl für herkömmliche Uhren, als auch für Smartwatches.

Übergangsfrist bis 2018

Bis 31. Dezember 2018 wurde eine Übergangsfrist eingeräumt, die besagt, dass Uhrenschalen und -gläser von der Berechnung der Herstellungskosten ausgeschlossen werden können, sofern es sich um Schalen und Gläser handelt, die bereits bei Inkrafttreten der „Swiss Made“-Verordnung für Uhren an Lager gehalten werden. Damit wird einerseits Produzenten genügend Zeit eingeräumt, ihre Lager abzubauen und andererseits den Zulieferern klar gemacht, wie lange das Übergangsregime gilt.

Bis zu 50 Prozent mehr für „Swiss Made“

Die genaue Überprüfung und Kontrolle der Herkunftsangabe „Swiss Made“ ist auch deshalb äußerst wichtig, da Konsumenten laut Studien der ETH Zürich und der Universität St. Gallen bereit sind, für eine Schweizer Uhr allgemein bis zu 20 Prozent, bei gewissen mechanischen Uhren sogar bis zu 50 Prozent mehr zu bezahlen. Würden Trittbrettfahrer dies ausnutzen und Konsumenten dadurch schaden, stünde der gute Ruf der „Marke Schweiz“ auf dem Spiel.

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