Datenschutz-Grundverordnung: Was ist mit Weihnachtskarten?

Ist es trotz Datenschutz-Grundverordnung gestattet, Kunden und Geschäftspartnern Weihnachtskarten zu schicken? Viele Händler sind verunsichert.


Mehr als sechs Monate nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind viele Unternehmen immer noch unsicher im Umgang damit. Gerade in der Vorweihnachtszeit fragen sich viele: Welche Voraussetzungen müssen für den Versand von Weihnachtskarten an Geschäftspartner und Kunden erfüllt sein?

Rita Bottler, Datenschutzbeauftragte der IHK für München und Oberbayern sagt: „Jede Verarbeitung personenbezogener Daten, darunter auch Adressen, benötigt eine Rechtsgrundlage.“ Heißt: Wenn Unternehmen eine bestehende Beziehung zu Kunden und Geschäftspartnern mit Grußkarten pflegen, dann stellt dies ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO dar.

Zusätzlich müsse das Unternehmen aber zum Beispiel bei Vertragsabschluss informieren, für welche Zwecke gespeicherte Kontaktdaten verwendet werden sollen. Dort muss etwa der Versand von Gruß- und Geburtstagskarten genannt sein. Eine jederzeitige Widerspruchsmöglichkeit muss eingeräumt werden.

Für den elektronischen Massenversand gelten teilweise noch strengere Regeln. „Jedoch dürfen Unternehmen ihren Kunden auch Weihnachtsgrüße per E-Mail oder SMS senden, wenn diese vorab informiert wurden und der Kunde nicht widersprochen hat“, so Bottler Quelle: e-commerce-magazin.de).

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